Montag, 7. September 2015

Noch 12 Tage ... Spielregeln

Heute versuchen wir mal ernst zu bleiben und widmen uns einem vermeintlich trockenen Thema, denn ohne die Beachtung der Spielregeln hört der Spaß ggf. ganz schnell auf :o) ...

Wir erkundigen uns auf der Website des Auswärtigen Amtes und erfahren als erstes, dass zur Zeit für Kanada keine landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten. Das hört sich schon mal gut an. Aber mal sehen, was dort steht nachdem wir dort waren ;o)

Der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken ist erst ab 18 bzw. 19 Jahren gestattet. Das sollten wir ganz knapp hinbekommen ;o) Der Konsum in der Öffentlichkeit hingegen - und das wissen viele noch immer nicht - ist für jedermann verboten! Alkohol zu trinken ist nur Zuhause oder in speziell lizensierten Lokalen erlaubt. Wird ein Zelt eigentlich dem Zuhause gleich gesetzt?!Ähnliches gilt für das Rauchen!

Für uns jedoch viel wichtiger ist das Thema Autofahren. Wir wollen uns ja einen Mietwagen nehmen und dazu sollte man wissen, dass in Kanada zwar mit dem deutschen Führerschein während eines touristischen Aufenthaltes bis zu 6 Monaten gefahren werden darf aber das Mitführen eines internationalen Führerscheins wird empfohlen. Diesen haben wir uns auch bereits direkt  und ohne Wartezeit bei der Führerscheinstelle gegen Euro 15,- und auf Grundlage einer aktuell gültigen Fahrerlaubnis zzgl. biometrischem Foto organisiert. Die Gültigkeit ist jedoch auf 2 Jahre beschränkt ... falls es das kleine Papierheftchen überhaupt solange überlebt. Der internationale Führerschein ist wider Erwarten nicht im Scheck-Kartenformat und erinnert eher an den großen rosa Führerschein.
Zum Thema Autofahren und Verkehrsregeln werden wir in den nächsten Tagen noch ausführlicher schreiben, denn mit der kanadischen Polizei wollen wir uns im Straßenverkehr sicher nicht anlegen.

Was nun die eletronische Einreisegenehmigung eTA angeht, sind wir anfangs etwas verwirrt gewesen. Sie soll für alle Einreisenden (per Flugzeug oder Schiff), die bislang von der Visapflicht befreit waren ab 15. März 2016 verpflichtend werden (72 Stunden vor Einreise muss der Online-Antrag eingehen). eTA kann jedoch bereits seit 01.08.2015 online beantragt werden, was auch empfohlen wird, da die Genehmigung anschließend 5 Jahre gültig ist und umgerechnet nur Euro 5,- kostet. Und wer weiß, wie oft man sie noch braucht. Kanada soll ja bekanntlich süchtig machen ;o)

Alles Wissenswerte hierzu inkl. des umfangreichen Antragsformulars findet Ihr auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

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