Mittwoch, 9. September 2015

Noch 10 Tage ... Verkehrsregeln ;-)

Wie bereits angekündigt widmen wir uns heute noch mal dem Thema "Verkehrsregeln in Kanada", denn nach einer nervigen Pechsträhne in Deutschland, was Strafzettel angeht, wollen wir den Urlaub mit dem Mietwagen so entspannt und vor allem kostenfrei wie möglich verbringen ;o)
  • Die allgemeinen Verkehrsregeln entsprechen weitgehend denen in Europa
  • Erwachsene sind dafür verantwortlich, dass Kinder unter 16 Jahren angegurtet sind
  • Orangefarbene Schulbusse dürfen, wenn sie stoppen und Kinder ein- und aussteigen lassen, weder überholt noch vom Gegenverkehr passiert werden
  • An haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nicht vorbeigefahren werden
  • An Ampeln darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden (außer in Québec), wenn zuvor angehalten wurde und niemand behindert oder gefährdet wird
  • Besitz von Radarwarnern ist strafbar
  • Angebrochene Alkoholika dürfen nur im Kofferraum transportiert werden
  • Lichtpflicht auch tagsüber
  • Generelles Überholverbot vor unübersichtlichen Stellen und Kuppen
  • Sind an jeder Straße einer Kreuzung Stopp-Schilder angebracht, darf der zuerst weiterfahren, der zuerst gehalten hat (Quelle: AVD)
  • Kein Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Straßen - man darf also rechts überholen
  • Beim Linksabbiegen in eine mehrspurige Straße immer auch in der linken Spur ankommen
  • In Kanada gibt es keine Linksabbiegerpfeile (grün), dafür aber grün blinkende Ampeln -  solange dies beim Linksabbiegen der Fall ist, hat der Gegenverkehr rot
  • Ein generelles Vorfahrtsschild gibt es nicht - man hat so lange Vorfahrt, bis ein STOP Schild zu erkennen gibt, dass die Vorfahrt beendet ist 
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts 50 km/h, außerorts 80-100 km/h, auf Autobahnen 100-110 km/h
  • Das Telefonieren ist genau wie bei uns am Steuer verboten
  • Die Promillegrenze ist in Kanada abhängig von der Provinz. Grundsätzlich liegt sie bei 0,8 Promille. In Newfoundland, Manitoba, British Columbia sowie in New Brunswick gilt allerdings die 0,5 Promillegrenze. Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren müssen sich jedoch an die Grenze von 0,0 Promille halten. 
Viele Regeln sind also tatsächlich ähnlich, wie in Deutschland. Wir sind gespannt, ob sie auch ähnlich irgnoriert werden, wie in Deutschland. WIR werden uns das natürlich keinesfalls trauen ;o)

1 Kommentar:

  1. Seit 2003 ist es auch in Québec (außer in der Region Montréal) erlaubt bei Rot rechts anzubiegen. Für Rechtsabbieger ist die rote Ampel also wie ein ARRÊT-Schild.
    Die genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nur Richtwerte – weiße oder orangene "Maximum"-Schilder mit schwarzen Rand bestimmen das tatsächliche Tempolimit, Ortsschilder sind dafür irrelevant.

    Rolf aus Montréal

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